Anhand der nachstehenden Klauseln werden alle gegenwärtigen und zukünftigen Beziehungen zwischen dem Empfänger, nachfolgend „Käufer“ genannt, und der BVBA FDS Promotions, nachfolgend kurz „Verkäufer“ genannt, gesetzlich geregelt. Die eventuelle Nichtigkeit einer dieser Bestimmungen berührt in keiner Weise die übrigen Bestimmungen, welche in vollem Umfang gültig bleiben. Darüber hinaus verpflichtet sich jeder Unterzeichner eines Auftragsformulars, Abhol- oder Platzierungsbelegs persönlich und unteilbar als Bürge für die Person, in deren Namen er handelt oder scheinbar handelt, zur Erfüllung aller Verpflichtungen, die sich aus dem von ihm unterzeichneten Dokument ergeben.

1. Das Angebot, das Auftragsformular oder die Vereinbarung auf der Vorderseite verpflichtet den Verkäufer nur für die Waren, die ausdrücklich darauf erwähnt werden.

2. Jedes Angebot des Verkäufers gilt für einen Zeitraum von maximal dreißig Tagen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, erlischt das Angebot von Rechts wegen.

3. Sofern nicht anders vereinbart, holt der Käufer die Ware am Lager des Verkäufers ab. Die Liefertermine sind für den Verkäufer rein indikativ und beinhalten für ihn lediglich eine Verpflichtung nach bestem Vermögen. Eine zu späte Lieferung berechtigt den Käufer nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er nachweist, dass die Verzögerung auf einen Fehler des Verkäufers zurückzuführen ist, wobei die alleinige Tatsache der Lieferverzögerung noch keinen Beweis für einen Fehler darstellt.

Der Verkäufer ist nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn der Käufer eine frühere Lieferung noch nicht vollständig bezahlt hat oder wenn eine angeforderte Garantie noch nicht gestellt wurde. Falls der Käufer es versäumt, die Ware rechtzeitig abzuholen oder – falls die Ware geliefert wird – diese in Empfang zu nehmen, kann der Verkäufer ohne Inverzugsetzung und unbeschadet seines Anspruchs auf Schadenersatz den Vertrag ohne gerichtliche Intervention auflösen. Die Kosten und das Risiko der eventuellen Lagerung der Ware sowie des Transports zum Lagerort trägt bei nicht rechtzeitiger Abholung der Ware in jedem Fall der Käufer. Möchte der Käufer die Ware nachträglich doch noch abholen, hat der Verkäufer das Recht, die Abgabe zu verweigern, solange der Käufer die genannten Kosten für Lagerung und Transport nicht beglichen hat. Außer im Falle der Auflösung des Vertrages ist der Verkäufer berechtigt, die Ware im Falle einer verspäteten Abholung oder Verweigerung der Annahme durch den Käufer in Rechnung zu stellen; diese Rechnungen sind bar und sofort zahlbar.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Käufer für das Be- und Entladen der Ware verantwortlich. Der Käufer ist ebenfalls für den Transport verantwortlich, sowohl für die Kosten als auch für das Risiko. In jedem Fall sind die Kosten für Transport und Transportversicherung niemals in den angegebenen Preisen enthalten.

4. Bei der Bestellung zahlt der Käufer den Vorschuss in Höhe des auf der Vorderseite angegebenen Betrags bzw. den Prozentsatz des auf der Vorderseite angegebenen Gesamtpreises (exkl. MwSt.). Im Falle der Nichtzahlung werden alle Verpflichtungen des Verkäufers ausgesetzt.

4.1. Erhöht sich der Selbstkostenpreis der zu liefernden Ware zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Lieferung aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so ist der Verkäufer berechtigt, die angegebenen Preise – auch diejenigen, die in der Auftragsbestätigung genannt wurden – gemäß der Erhöhung anzupassen.

4.2. Die angegebenen Preise beziehen sich nur auf die im Angebot ausdrücklich genannten Leistungen und Lieferungen; alle darüber hinausgehenden Ersatzleistungen und Lieferungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer und andere Steuern sind in den angegebenen Preisen niemals enthalten, es sei denn, dies wird ausdrücklich so angegeben.

5. Die Rechnungen sind bei Lieferung in bar zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung, mit Zustimmung des Käufers, durch einen Wechsel, so bleiben die Rechte des Verkäufers aus dem ursprünglichen Vertrag unberührt, gehen alle Bank- und Diskontkosten zu Lasten des Käufers und erfolgt die Annahme des Wechsels stets unter dem strengen Vorbehalt seiner Diskontierung.

5.1. Bei verspäteter Zahlung des gesamten oder eines Teils des Preises schuldet der Käufer sofort und von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine Zinszahlung in Höhe von 1 % pro Monat sowie eine Schadensersatzzahlung aufgrund von verspäteter Zahlung, die pauschal auf 10 % des überfälligen Betrags festgesetzt wird, jedoch mindestens 85 € beträgt. 

5.2. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Rechnung zum Zeitpunkt der Lieferung oder, im Falle der Verweigerung der Abholung oder Annahme, zu dem im Auftragsformular angegebenen Liefertermin erhalten hat. Hat der Käufer zu diesem Zeitpunkt keine Rechnung erhalten, muss er den Verkäufer darüber unverzüglich, schriftlich und per Einschreiben informieren. Versäumt er dies, so ist die Eintragung der Rechnung in das Buch „Ausgangsrechnungen" des Verkäufers ein unwiderlegbarer Beweis für den Erhalt der Rechnung durch den Kunden.

6. Jeder Widerspruch gegen eine Rechnung muss schriftlich erfolgen und dem Verkäufer innerhalb einer Frist von 8 Tagen ab Rechnungsdatum per Einschreiben mitgeteilt werden. Jeder Widerspruch muss im Detail spezifiziert und begründet werden, da er andernfalls für nichtig erklärt werden kann. Das Fehlen eines wirksamen und rechtzeitigen Widerspruchs gilt als Anerkennung der Rechnung. Trotz Widerspruchs ist der Käufer stets zur Zahlung des Rechnungsbetrages verpflichtet.

7. Im Falle von Konkurs, Gerichtsbeschluss, Liquidation, Pfändung von Waren des Käufers, Wechselprotesten oder anderen Tatsachen, die auf finanzielle Probleme des Käufers hinweisen, werden alle ausstehenden Beträge sofort und von Rechts wegen fällig und zahlbar, ebenso die Beträge, die der Käufer aufgrund bereits erteilter Aufträge schuldet, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich in diesem Fall für die Auflösung des Vertrags.

8. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine Bankgarantie oder eine ähnliche Sicherheit zu verlangen.

9. Ansprüche wegen Nichtkonformität der Lieferungen sind dem Verkäufer zum Zeitpunkt der Lieferung ausdrücklich, schriftlich und unter detaillierter Angabe von Gründen mitzuteilen, da andernfalls der Verlust jeglichen Anspruchs auf Ersatzleistung droht. Eine solche Nichtkonformität kann sich nur auf die Nicht-Übereinstimmung zwischen der gelieferten Ware und der Beschreibung der Ware in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verkäufers oder, mangels solcher, der Beschreibung der Ware im Auftragsformular beziehen. Darüber hinaus verzichtet der Käufer auf das Recht, sich auf die Nichtkonformität zu berufen, wenn die gelieferte Ware in Bezug auf Qualität und Aussehen mit der bestellten Ware vergleichbar ist. Bei Streitigkeiten über die Konformität der Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei Monaten noch die bestellte Ware zu liefern oder ggf. andere Ware nach Wunsch des Käufers zu liefern, ohne dass dieser Schadenersatz für eine eventuelle Verzögerung verlangen kann.

10. Der Verkäufer kann in keinem Fall für Mängel haftbar gemacht werden, die zum Zeitpunkt der Lieferung für einen äußerst gewissenhaften Fachmann und eine erfahrene Person sichtbar sind. Der Käufer verpflichtet sich in jedem Fall, die Ware bei Lieferung sorgfältig zu prüfen und zu diesem Zweck, falls nötig, alle Verpackungen zu öffnen. Für versteckte Mängel kann der Verkäufer keinesfalls haftbar gemacht werden, es sei denn, der Käufer weist Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers nach. Hat der Verkäufer Garantievereinbarungen mit den Lieferanten, so wird er, sofern diese Lieferanten dies nicht ausgeschlossen haben, diese Garantie dem Käufer überlassen, ohne selbst noch dazu verpflichtet zu sein, den Lieferanten zur Verantwortung zu ziehen. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer jeden Mangel, für den der Verkäufer zur Haftung gezogen werden könnte, schriftlich und per Einschreiben anzuzeigen, und dies spätestens innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Lieferung. Jede andere Art der Mitteilung führt unwiderruflich zum Verfall aller Rechte des Käufers. Unbeschadet der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung kann der Verkäufer in keiner Weise für Waren haftbar gemacht werden, die bereits auf die eine oder andere Weise verarbeitet, installiert, verwendet oder verändert wurden.

11. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Ware Eigentum des Verkäufers; das Eigentumsrecht des Verkäufers erstreckt sich auf alle neuen Waren, die dadurch entstehen, dass die gelieferten Waren vom oder im Auftrag des Käufers verarbeitet wurden. Das Risiko für die Ware geht vollständig auf den Käufer über, sobald der Vertrag abgeschlossen ist.

12. Unbeschadet seines Rechts, Ersatz für den durch ihn erlittenen Schaden zu verlangen, hat der Verkäufer jederzeit das Recht, den Vertrag ohne richterliche Intervention sofort, ganz oder teilweise und ohne Inverzugsetzung durch einfache Benachrichtigung aufzulösen im Falle von a) höherer Gewalt oder Zufall, wie in Artikel 12 dieses Vertrags beschrieben; b) Erschöpfung des Vorrats oder Unmöglichkeit der Lieferung aufgrund von Umständen, die nicht ausschließlich dem Verkäufer zuzurechnen sind; c) Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch den Käufer; d) Konkurs, Gerichtsbeschluss, Liquidation, Pfändung der Waren des Käufers, Wechselprotesten oder anderen Tatsachen, die auf mögliche Solvenz- oder Liquiditätsprobleme des Käufers hinweisen; e) Nichtzurverfügungstellung der geforderten Sicherheit durch den Käufer.

13. Bedruckte oder personalisierte Produkte können nicht zurückgeschickt werden.

14. Unbedruckte und nicht personalisierte Produkte können binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware zurückgegeben werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:  Schriftliche Vereinbarung (per Brief oder E-Mail)  Die Produkte befinden sich in der Originalverpackung. Die Produkte befinden sich im Originalzustand.

15. Die Rücksendekosten sind vom Kunden zu tragen und nicht von FDS Promotions. 

16. Im Falle eines Versäumnisses des Käufers hat der Verkäufer das Recht, nach eigenem Ermessen entweder die Einhaltung der Verpflichtungen durch den Käufer zu verlangen oder den Vertrag auf Kosten des Käufers aufzulösen, wobei der Käufer eine Entschädigung schuldet, die pauschal auf 40 % des Gesamtpreises festgesetzt wird.

17. Im Streitfall ist ausschließlich das Gericht in Hasselt zuständig.