Was ist die Auvibel-Steuer?

Die Auvibel-Steuer ist eine Gebühr, die in Belgien nur auf Geräten und Datenträgern erhoben wird, auf die urheberrechtlich geschützte Werke kopiert werden können, wie z. B. Smartphones, Tablets, CDs, DVDs, USB-Sticks und externe Festplatten. Diese Gebühr wird von Auvibel erhoben, einer Verwertungsgesellschaft, die die Interessen der Rechteinhaber vertritt.

Die Auvibel-Steuer soll als Entschädigung für die Anfertigung von Kopien geschützter Werke für den privaten Gebrauch dienen. Die Idee hinter dieser Entschädigung ist, dass Urheber und andere Rechteinhaber eine angemessene Entschädigung für die Nutzung ihrer Werke erhalten sollten, auch wenn diese Werke für den persönlichen Gebrauch kopiert werden. Die Einnahmen aus der Auvibel-Steuer werden unter den Rechteinhabern entsprechend ihrem Anteil am Gesamtrepertoire verteilt.

Die Höhe der Auvibel-Steuer ist je nach Gerät oder Mobilfunkanbieter unterschiedlich. Beispielsweise ist die Gebühr für ein Smartphone geringer als für eine externe Festplatte, da die Speicherkapazität einer externen Festplatte viel größer ist und daher mehr Kopien geschützter Werke enthalten können.

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